Suchen Barrierefrei
RL 2011/16/EU Anhang VII: Vorschriften und Standardvorlage für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG
Anhang VII: Vorschriften und Standardvorlage für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG [1]

Abschnitt I: Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. „UMSETZENDER MITGLIEDSTAAT“ ist ein Mitgliedstaat, der entweder eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (PES) oder eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung (SES) im Sinne von Artikel 3 Nummern 18 bzw. 43 der Richtlinie (EU) 2022/2523 oder beide Regelungen für das betreffende BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR umgesetzt hat;

  2. „MITGLIEDSTAAT NUR MIT ANERKANNTER NATIONALER ERGÄNZUNGSSTEUER (ANES-MITGLIEDSTAAT)“ ist ein Mitgliedstaat, der nur eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer im Sinne von Artikel 3 Nummer 28 der Richtlinie (EU) 2022/2523 für das betreffende BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR umgesetzt hat;

  3. „ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG“ ist die von einer obersten Muttergesellschaft, einer als erklärungspflichtig benannten Einheit, einer benannten lokalen Einheit oder einer Geschäftseinheit mittels der in Abschnitt IV dieses Anhangs festgelegten Standardvorlageeingereichte Erklärung;

  4. „ALLGEMEINER ABSCHNITT“ ist der Abschnitt der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG, der allgemeine Informationen über die multinationale Unternehmensgruppe insgesamt, einschließlich ihrer Gesamtstruktur und einer zusammenfassenden Übersicht über die Anwendung der Richtlinie (EU) 2022/2523, enthält und Abschnitt 1 der Standardvorlage für die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG entspricht;

  5. „STEUERHOHEITSGEBIETSSPEZIFISCHER ABSCHNITT“ ist ein Abschnitt der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG, der detaillierte Informationen über die Anwendung der anerkannten PES, der anerkannten SES und der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer bezüglich eines jeden Steuerhoheitsgebiets enthält, in dem die multinationale Unternehmensgruppe tätig ist, und der den Abschnitten 2 und 3 der Standardvorlage der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG entspricht;

  6. „BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR“ ist das Geschäftsjahr, auf das sich die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG bezieht.

Abschnitt II: Erklärungspflichten

Die Geschäftseinheit, die die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG einreicht, ermittelt die einschlägigen Abschnitte und die jeweiligen Mitgliedstaaten, an die die Informationen gemäß dem in Artikel 8ae festgelegten Verteilungsansatz zu übermitteln sind.

Abschnitt III: Format der Erklärung und Informationsaustausch für große inländische Gruppen mit Joint Ventures

Hält eine Muttergesellschaft einer großen inländischen Gruppe eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Joint Venture oder an einer Geschäftseinheit eines Joint Venture, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem die große inländische Gruppe gelegen ist, einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer unterliegt, so verwendet diese große inländische Gruppe für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG die in Anhang VII Abschnitt IV festgelegte Standardvorlage.

In den im ersten Unterabsatz genannten Fällen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Artikel 8ae Absatz 2 und Artikel 9a Anwendung finden.

Abschnitt IV: Datenpunkte

1. 

Angaben zur multinationalen Unternehmensgruppe

1.1. 

Identifizierung der erklärungspflichtigen Geschäftseinheit

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Oberste Muttergesellschaft ist die erklärungspflichtige Geschäftseinheit
2. Bezeichnung der erklärungspflichtigen Geschäftseinheit
3. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER
4. Funktion
5. Steuerhoheitsgebiet, in dem die erklärungspflichtige Geschäftseinheit gelegen ist
6. Empfängerstaaten für den Informationsaustausch (falls zutreffend)
Ja/Nein
 
 
 
 
 
1.2. 

Allgemeine Angaben zur multinationalen Unternehmensgruppe

1.2.1. 

Multinationale Unternehmensgruppe und BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Bezeichnung der multinationalen Unternehmensgruppe
2. Beginn des BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS
3. Ende des BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS
4. Geänderte Erklärung
 
 
 
Ja/Nein
1.2.2. 

Allgemeine Angaben zu den Abschlüssen der multinationalen Unternehmensgruppe

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Konsolidierte Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft (Art)
2. Für die konsolidierten Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft verwendeter Rechnungslegungsstandard
3. Für die konsolidierten Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft verwendete Darstellungswährung (ISO-Code)
 
 
 
1.3. 

Unternehmensstruktur

1.3.1. 

Oberste Muttergesellschaft

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft
 
2. Anzuwendende Vorschriften
 
3. Bezeichnung der obersten Muttergesellschaft
 
4. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER der obersten Muttergesellschaft
 
5. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER der obersten Muttergesellschaft im Steuerhoheitsgebiet der Einreichung (falls abweichend und falls zutreffend)
 
6. Status für die Zwecke der Vorschriften
 
7. Oberste Muttergesellschaft ist eine ausgenommene Einheit – Art
 
8. Steuerhoheitsgebiet, in dem eine doppelt ansässige Muttergesellschaft als der anerkannten PES unterliegend gilt (falls diese Muttergesellschaft den Vorschriften zufolge als in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen gilt, in dem sie der anerkannten PES nicht unterliegt) (falls zutreffend)
 
1.3.2. 

Einheiten der Gruppe (mit Ausnahme der obersten Muttergesellschaft) und Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen

1.3.2.1. 

Geschäftseinheiten und Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Änderungen
1. Gab es Änderungen gegenüber dem vorangegangenen BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR?
Ja/Nein
Steuerhoheitsgebiet
2. Steuerhoheitsgebiet
 
3. Anzuwendende Vorschriften
 
Identifizierung der Geschäftseinheit, des Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint Venture
4. Bezeichnung der Geschäftseinheit, des Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint Venture
 
5. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER
 
6. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER im Steuerhoheitsgebiet der Einreichung (falls zutreffend)
 
7. Status für die Zwecke der Vorschriften
 
Eigentümerstruktur der Geschäftseinheit, des Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint Venture
Für jede Einheit mit Beteiligungen an der Geschäftseinheit, dem Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint Venture:
8. Art
9. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER (für Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen)
10. Gehaltene Beteiligung (in Prozent)
 
Wenn die Geschäftseinheit eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft oder eine zwischengeschaltete Muttergesellschaft ist: Ist die Einheit zur Anwendung einer anerkannten PES verpflichtet?
11. Status der Muttergesellschaft
 
12. Wenn die zwischengeschaltete Muttergesellschaft keine PES anwendet, weil die oberste Muttergesellschaft einer anerkannten PES unterliegt oder es eine andere zwischengeschaltete Muttergesellschaft gibt, die eine die Kontrolle begründende Beteiligung an ihr hält und einer anerkannten PES unterliegt, geben Sie bitte die oberste Muttergesellschaft oder die andere zwischengeschaltete Muttergesellschaft an (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
 
13. Wenn die in Teileigentum stehende Muttergesellschaft die PES nicht anwendet, weil eine andere in Teileigentum stehende Muttergesellschaft, die einer anerkannten PES unterliegt, eine 100 %ige Beteiligung hält, geben Sie bitte die andere in Teileigentum stehende Muttergesellschaft an, die zur Anwendung einer anerkannten PES verpflichtet ist (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
 
Ist eine SES in Bezug auf die Einheit anwendbar?
14. Gilt die Anfangsphase der internationalen Tätigkeit?
Ja/Nein
15. Gesamtbeteiligung (bzw. zuzurechnender Anteil an der Ergänzungssteuer) von Muttergesellschaften, die zur Anwendung einer anerkannten PES in Bezug auf die Geschäftseinheit (bzw. auf das Mitglied der Joint-Venture-Gruppe) verpflichtet sind (in Prozent)
 
16. Ist die Beteiligung der obersten Muttergesellschaft an der Geschäftseinheit (bzw. der der obersten Muttergesellschaft zuzurechnende Anteil an der Ergänzungssteuer für das Mitglied der Joint-Venture-Gruppe) höher als die Gesamtbeteiligung (bzw. der insgesamt zuzurechnende Anteil) der Muttergesellschaften, die zur Anwendung einer anerkannten PES in Bezug auf die genannte Geschäftseinheit (bzw. das Mitglied der Joint-Venture-Gruppe) verpflichtet sind?
Ja/Nein
1.3.2.2. 

Ausgenommene Einheiten

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Gab es Änderungen gegenüber dem vorangegangenen BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR?
Ja/Nein
2. Bezeichnung der ausgenommenen Einheit
 
3. Art der ausgenommenen Einheit
 
1.3.3. 

Während des BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS an der Unternehmensstruktur erfolgte Änderungen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wurden während des BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS an der Unternehmensstruktur erfolgte Änderungen nicht gemeldet, weil sie weder die Berechnung des effektiven Steuersatzes noch die Berechnung oder Zurechnung der Ergänzungssteuer betrafen?
Ja/Nein
1. Bezeichnung der Geschäftseinheit (oder anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder des Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe
2. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER
3. Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
4. Status vor der Änderung
5. Status nach der Änderung
6. Einheiten, die vor oder nach der Änderung Beteiligungen an der genannten Geschäftseinheit (oder anderen Einheit) oder dem Mitglied der Joint-Venture-Gruppe hielten bzw. halten
7. Vor der Änderung an der Geschäftseinheit (oder anderen Einheit) oder dem Mitglied der Joint-Venture-Gruppe gehaltene Beteiligungen (in Prozent)
8. Nach der Änderung an der Geschäftseinheit (oder anderen Einheit) oder dem Mitglied der Joint-Venture-Gruppe gehaltene Beteiligungen (in Prozent)
 
 
 
 
 
 
 
 
1.4. 

Zusammenfassende Übersicht

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Bezeichnung des Steuerhoheitsgebiets
2. Art der Untergruppe (falls zutreffend)
3. Identifizierung der Untergruppe (falls zutreffend)
4. Bezeichnung des Steuerhoheitsgebiets bzw. der Steuerhoheitsgebiete mit Besteuerungsrechten
5. Wurde eine Safe-Harbour-Klausel oder eine Freistellung angewandt?
6. Spanne der effektiven Steuersätze
7. Hat die Anwendung der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen dazu geführt, dass keine Ergänzungssteuer anfällt?
8. Zu entrichtende Ergänzungssteuer (anerkannte nationale Ergänzungssteuer) – Spanne
9. Zu entrichtende Ergänzungssteuer (anerkannte PES/SES) – Spanne
 
 
 
 
[Zutreffende Option einfügen]
[Zutreffende Option einfügen]
Ja/Nein
[Zutreffende Option einfügen]
[Zutreffende Option einfügen]
2. 

Steuerhoheitsgebietsbezogene Safe-Harbour-Regelungen und Freistellungen

2.1. 

Angaben zum Steuerhoheitsgebiet

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Bezeichnung des Steuerhoheitsgebiets
 
2. Art der Untergruppe (falls zutreffend)
 
3. Identifizierung der Untergruppe (falls zutreffend)
 
4. Steuerhoheitsgebiet mit Besteuerungsrechten
 
5. Vorliegen meldepflichtiger Differenzen (Ja/Nein)
 
2.2. 

Steuerhoheitsgebietsbezogene Ausnahmen (auf null reduzierte Ergänzungssteuer)

2.2.1. 

Wahl eines Safe-Harbour-Steuerhoheitsgebiets

2.2.1.1. 

Wahl eines Safe Harbour

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Gewählter Safe Harbour
[Zutreffende Option einfügen]
2.2.1.2. 

Dauerhafte Safe Harbours

□ Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten

Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
1. Gesamterlös aller unwesentlichen Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet
2. Gesamtbetrag der vereinfacht berechneten Steuer aller unwesentlichen Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet
a) BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
 
 
b) Erstes vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend)
 
nicht zutreffend
c) Zweites vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend)
 
nicht zutreffend
d) Durchschnitt der drei Geschäftsjahre (falls zutreffend)
 
nicht zutreffend
2.2.1.3. 

Für den Übergangszeitraum vorgesehene Safe Harbours

  1. Für den Übergangszeitraum vorgesehener Safe Harbour auf der Grundlage der länderbezogenen Berichterstattung

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Gesamterlös
     
    2. Gewinn (Verlust) vor Ertragsteuer
     
    3. Vereinfachte erfasste Steuern
     
  2. Für den Übergangszeitraum vorgesehener SES-Safe Harbour

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Körperschaftssteuersatz
     
2.2.2. 

Wahl der De-minimis-Ausnahme

□ Inanspruchnahme der De-minimis-Ausnahme für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR

□ Vereinfachte Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten – Geschäftseinheiten, bei denen es sich nicht um unwesentliche Geschäftseinheiten handelt

Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
1. Umsatzerlös (Abschluss)
2. Maßgeblicher Umsatzerlös
3. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste
4. Maßgebliche Gewinne oder Verluste
a) BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
 
 
 
 
b) Erstes vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend)
 
 
 
 
c) Zweites vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend)
 
 
 
 
d) Durchschnitt der drei Geschäftsjahre
 
 
 
 
2.3. 

Multinationale Unternehmensgruppe in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit (falls zutreffend)

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Erster Tag des ersten Geschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe erstmals in den Anwendungsbereich der Vorschriften fällt
 
2. Referenzsteuerhoheitsgebiet
 
3. Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte im Referenzsteuerhoheitsgebiet für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe erstmals in den Anwendungsbereich der Vorschriften fällt
 
4. Zahl der Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe in dem Geschäftsjahr, in dem sie erstmals in den Anwendungsbereich der Vorschriften fällt, über Geschäftseinheiten verfügt
 
5. Außerhalb des Referenzsteuerhoheitsgebiets befindliche materielle Vermögenswerte von Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe erstmals in den Anwendungsbereich der Vorschriften fällt
a) Steuerhoheitsgebiet
b) Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte aller im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten
6. Zahl der Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR über Geschäftseinheiten verfügt
 
7. Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten in anderen Steuerhoheitsgebieten als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet während des BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS
 
3. 

Berechnungen

3.1. 

Angaben zum Steuerhoheitsgebiet

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Bezeichnung des Steuerhoheitsgebiets
 
2. Art der Untergruppe (falls zutreffend)
 
3. Identifizierung der Untergruppe (falls zutreffend) für die Berechnung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer
 
4. Steuerhoheitsgebiet mit Besteuerungsrechten
 
5. Effektiver Steuersatz
 
6. Angepasste erfasste Steuern
 
7. Maßgebliche Nettogewinne oder -verluste
 
8. Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen
 
9. Zusätzliche laufende Ergänzungssteuer
 
10. Ergänzungssteuerbetrag nach nationalem Recht
 
11. Optionen
 
12. Laufender Gesamtsteueraufwand in Bezug auf die erfassten Steuern nach Zurechnung der bei bestimmten Arten von Geschäftseinheiten angefallenen erfassten Steuern
 
13. Anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften (Steueraufwand)
 
14. Sonstige Steuergutschriften (Steueraufwand)
 
15. Latenter Steueraufwand (Betrag)
 
16. Anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften (Gewinne)
 
17. Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands
 
18. Übergangsbestimmungen
 
3.2. 

Berechnung des effektiven Steuersatzes

3.2.1. 

Effektiver Steuersatz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste
b) Maßgebliche Nettogewinne oder -verluste
c) Ertragsteueraufwand
d) Angepasste erfasste Steuern
e) Effektiver Steuersatz
 
[A]
 
[B]
[C]=[B]/[A]
3.2.1.1. 

Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Gesamtbetrag der bilanziellen Nettoerträge oder -verluste nach Zurechnungen (alle Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet)
 
2. Anpassungen
Nettobetrag
a) Nettosteueraufwand
 
b) Ausgenommene Dividenden
 
c) Ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verluste
 
d) Nach der Neubewertungsmethode erfasste Gewinne oder Verluste
 
e) Aufgrund einer Neuorganisation ausgenommene Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
 
f) Asymmetrische Wechselkursgewinne oder -verluste
 
g) Grundsätzlich unzulässige Aufwendungen
 
h) Fehler aus der Vorperiode
 
i) Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
 
j) Aufgelaufene Vorsorgeaufwendungen
 
k) Schuldenerlasse
 
l) Aktienbasierte Vergütungen
 
m) Anpassungen gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz
 
n) Anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften
 
o) Option der Berechnung der Gewinne und Verluste nach dem Realisationsprinzip
 
p) Option bezüglich angepasster Veräußerungsgewinne
 
q) Aufwendungen aus gruppeninternen Finanzierungsvereinbarungen
 
r) Option bezüglich gruppeninterner Transaktionen innerhalb eines Steuerhoheitsgebiets
 
s) Von Versicherungsunternehmen beim Versicherungsnehmer in Rechnung gestellte Steuern
 
t) Zunahme/Abnahme des Eigenkapitals infolge von getätigten/zu tätigenden bzw. erhaltenen/zu erhaltenden Ausschüttungen in Bezug auf zusätzliches oder eingeschränktes Kernkapital
 
u) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe
 
v) Kürzung der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft ist
 
w) Kürzung der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt
 
x) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
 
y) Erträge aus dem internationalen Seeverkehr
 
z) Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten
 
3. Maßgebliche Nettogewinne oder -verluste des Steuerhoheitsgebiets
 
3.2.1.2. 

Berechnung der angepassten erfassten Steuern

  1. Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Laufender Gesamtsteueraufwand in Bezug auf die erfassten Steuern nach Zurechnung (alle Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet)
     
    2. Anpassungen
    Nettobetrag
    a) Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Vorsteuergewinns im Abschluss als Aufwand abgegrenzt wurden
     
    b) Festgestellte oder genutzte maßgebliche verlustbedingte latente Steueransprüche
     
    c) Mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlung zusammenhängende erfasste Steuern, die im vorangegangenen Jahr als Kürzung der erfassten Steuern verbucht wurden
     
    d) Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften, die als Kürzung des laufenden Steueraufwands verbucht werden
     
    e) Anerkannte durchgereichte Steuervorteile aus anerkannten Beteiligungen
     
    f) Laufender Steueraufwand für Erträge, die von den maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten ausgenommen sind
     
    g) Nicht anerkannte auszahlbare Steuergutschrift, nicht marktfähige übertragbare Steuergutschrift oder andere Steuergutschriften, die nicht als Kürzung des laufenden Steueraufwands verbucht werden
     
    h) Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Steuern (ausgenommen für anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften), die nicht als Anpassung des laufenden Steueraufwands behandelt werden
     
    i) Laufender Steueraufwand im Zusammenhang mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlung
     
    j) Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich nicht innerhalb von drei Jahren bezahlt wird
     
    k) Anpassungen nach Einreichung der Erklärung
     
    l) Erfasste Steuern in Bezug auf Nettoveräußerungsgewinne oder -verluste
     
    m) Minderung der erfassten Steuern einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft ist
     
    n) Erfasste Steuern auf maßgebliche Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die gemäß einer Regelung für abzugsfähige Dividenden gemindert werden
     
    o) Steuer auf fiktive Ausschüttungen
     
    p) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
     
    q) Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
     
    r) Zu- oder Abnahme der erfassten Steuern, die im Eigenkapital oder in den sonstigen Erträgen im Zusammenhang mit Beträgen berücksichtigt werden, welche in den gemäß den örtlichen Steuervorschriften steuerpflichtigen maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten enthalten sind
     
    s) Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands
     
    t) Minderung der erfassten Steuern (jedoch nicht auf weniger als null) um den verbleibenden Teil des Vortrags des überschießenden negativen Steueraufwands
     
    3. Angepasste erfasste Steuern
     
  2. Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Verbleibender Vortrag aus früheren Jahren
    [A]
    2. Im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR erstellter Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands
    [B]
    3. Für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR verwendeter Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands
    [C]
    4. Für nachfolgende Jahre verbleibender Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands
    [D]=[A]+[B]-[C]
  3. Übergangsweise Berechnung im Rahmen einer gemischten controlled-foreign-company(CFC)-Steuerregelung (falls zutreffend)

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. CFC-Steuerhoheitsgebiete
    2. Untergruppe
    3. Der Untergruppe im Rahmen einer gemischten CFC-Steuerregelung zugewiesener Steuergesamtbetrag
     
     
     
     
     
     
    Insgesamt
     
3.2.2. 

Steuerhoheitsbezogene Berechnungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung latenter Steuern

3.2.2.1. 

Anpassung der latenten Steuern

  1. Zusammenfassende Übersicht

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Latenter Steueraufwand für die Zwecke der Vorschriften vor Neuberechnung und Anpassungen
    a) Latenter Steueraufwand im Abschluss
    [A]
    b) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, deren Buchwert auf Grundlage der Vorschriften sich vom bilanziellen Buchwert unterscheidet
    [B]
    c) Latenter Steueraufwand auf Grundlage des Buchwerts von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, ermittelt auf Grundlage der Vorschriften
    [C]
    d) Latenter Steueraufwand für die Zwecke der Vorschriften vor Neuberechnung und Anpassungen
    [D]=[A]-[B]+[C]
    2. Gesamtbetrag der Anpassungen
    [E]
    3. Neuberechnung des latenten Steueraufwands zum Mindeststeuersatz
    e) Latenter Steueraufwand für die Zwecke der Vorschriften vor Neuberechnung
    [F]=[D]+[E]
    f) Differenz zwischen dem zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand
    [G]
    g) Differenz zwischen dem zu einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand
    [H]
    4. Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
    [I]=[F]+[G]-[H]
  2. Aufschlüsselung der Anpassungen

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Anpassungen des latenten Steueraufwands
    Nettobetrag
    a) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Positionen, die von der Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste ausgenommen sind
     
    b) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht zulässigen Abgrenzungen
     
    c) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht beanspruchten Abgrenzungen
     
    d) Bewertungsberichtigung oder Anpassung der buchhalterischen Erfassung in Bezug auf einen latenten Steueranspruch
     
    e) Latenter Steueraufwand infolge einer Neubewertung im Zusammenhang mit Änderungen des Steuersatzes
     
    f) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit der Entstehung und Nutzung von Steuergutschriften
     
    g) Latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen Verlustvortrag ersetzt, oder latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen fiktiven Verlustvortrag ersetzt
     
    h) Während des Geschäftsjahrs gezahlte nicht zulässige Abgrenzungen oder nicht beanspruchte Abgrenzungen
     
    i) Während des Geschäftsjahrs gezahlte Nachbesteuerung einer latenten Steuerschuld
     
    j) Anerkennung eines nicht im Abschluss erfassten verlustbedingten latenten Steueranspruchs
     
    k) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Senkung eines Steuersatzes
     
    l) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Erhöhung eines Steuersatzes
     
    m) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe
     
    n) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft ist
     
    o) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt
     
    p) Anpassung der latenten Steuern infolge von Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten
     
    2. Gesamtbetrag der Anpassungen
    [E]
  3. Verlustrückträge

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
     
    1. Fiktive latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Verlustrückträgen
    2. Erstattung erfasster Steuern im Zusammenhang mit Verlustrückträgen
    a) Dem vorangegangenen Geschäftsjahr X zugewiesener Betrag
     
     
    b) Dem vorangegangenen Geschäftsjahr Y zugewiesener Betrag usw.
     
     
    c) Insgesamt
     
     
3.2.2.2. 

Nachversteuerungsmechanismus

  1. Jährlicher Betrag der der Nachversteuerungsvorschrift unterliegenden latenten Steuerschuld

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Betrag der der Nachversteuerungsvorschrift unterliegenden latenten Steuerschuld, die im fünften Geschäftsjahr vor dem BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR geltend gemacht wurde
     
    2. Betrag der im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR ermittelten nachversteuerten latenten Steuerschuld in Bezug auf das fünfte Geschäftsjahr vor dem BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
     
    3. Betrag der der Nachversteuerungsvorschrift unterliegenden latenten Steuerschuld, die für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR geltend gemacht wurde
     
  2. Gesamtbetrag der Nachversteuerungskonten für latente Steuerschuld

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
     
    1. BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
    2. Vorangegangenes Geschäftsjahr
    a) Betrag der latenten Steuerschuld vor dem Übergangsjahr
     
     
    b) Betrag des offenen Saldos
     
     
    c) Betrag des ungerechtfertigten Saldos
     
     
3.2.2.3. 

Übergangsbestimmungen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Übergangsjahr
 
  1. Latente Steueransprüche und latente Steuerschuld zu Beginn des Übergangsjahres

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Latente Steuerschuld
    1. Latente Steuerschuld zu Beginn des Übergangsjahres
    2. Neuberechnung der Steuerschuld zum Mindeststeuersatz (falls zutreffend)
     
     
    Latente Steueransprüche
    3. Latente Steueransprüche zu Beginn des Übergangsjahres
    4. Neuberechnung der latenten Steueransprüche zum Mindeststeuersatz (falls zutreffend)
    5. Latente Steueransprüche, die aus ausgenommenen Posten resultieren
    6. Latente Steueransprüche, die für die Zwecke der Vorschriften berücksichtigt werden
    [A]
    [B]
    [C]
    [D]=[[A] oder [B], falls zutreffend]-[C]
  2. Übertragung von Vermögenswerten nach dem und vor Beginn eines Übergangsjahres

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Steuerhoheitsgebiet der veräußernden Einheiten
    2. Auf die Transaktion(en) entrichtete Steuer
    3. Im Abschluss der veräußernden Geschäftseinheit(en) erfasste latente Netto-Steueransprüche oder -Steuerschuld
    4. Buchwert der übertragenen Vermögenswerte für die Zwecke der Vorschriften
    5. Latente Netto-Steueransprüche oder -Steuerschulden werden in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte für die Zwecke der für die erwerbende(n) Geschäftseinheit(en) geltenden Vorschriften bestimmt
     
     
     
     
     
3.2.3. 

Steuerhoheitsgebietsbezogene Optionen (falls zutreffend)

3.2.3.1.

Steuerhoheitsgebietsbezogene Optionen

  1. Optionen

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Einjährige Optionen
     
    a) Option des Gesamtveräußerungsgewinns
    b) Option der unwesentlichen Verringerung der erfassten Steuern
    c) Option der Nichtanwendung der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen
    d) Negativer steuerlicher Verlustvortrag
    2. Fünfjahresoptionen
    3. Jahr der Inanspruchnahme der Option
    4. Jahr des Widerrufs der Option
    e) Option der Einbeziehung von Eigenkapitalinvestitionen
     
     
    f) Option der aktienbasierten Vergütungen
     
     
    g) Option der Anwendung der Realisationsmethode
     
     
    h) Option der gruppeninternen Transaktionen
     
     
    i) Option der Nichtinanspruchnahme der grenzüberschreitenden Zurechnung latenter Steuern
     
     
    5. Andere Optionen
    6. Jahr der Inanspruchnahme der Option
    7. Jahr des Widerrufs der Option
    j) Option bezüglich maßgeblicher Verluste
     
     
  2. Informationspflichten bezüglich steuerhoheitsgebietsbezogener Optionen

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Einbeziehung von Eigenkapitalgewinnen oder -verlusten im Zusammenhang mit der Option zur Einbeziehung von Eigenkapitalinvestitionen
     
    2. Saldo der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung aus vorangegangenen Jahren
    [A]
    3. Erhöhungen der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung
    [B]
    4. Reduzierungen der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung
    [C]
    5. Offener Saldo der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung
    [D]=[A]+[B]-[C]
3.2.3.2. 

Option der Steuer auf fiktive Ausschüttungen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Option der Steuer auf fiktive Ausschüttungen
  1. Nachversteuerungsmechanismus

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Geschäftsjahr
    2. Betrag der Steuer auf fiktive Ausschüttungen
    3. Entrichtete oder verwendete Steuer auf fiktive Ausschüttungen
    4. Offener Saldo einer Steuer auf fiktive Ausschüttungen Nachversteuerungskonto
    Drittes vorangegangenes Geschäftsjahr
    Zweites vorangegangenes Geschäftsjahr
    Erstes vorangegangenes Geschäftsjahr
    BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
    Viertes vorangegangenes Geschäftsjahr
     
     
     
     
     
     
    Drittes vorangegangenes Geschäftsjahr
     
    nicht zutreffend
     
     
     
     
    Zweites vorangegangenes Geschäftsjahr
     
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
     
     
     
    Erstes vorangegangenes Geschäftsjahr
     
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
     
     
    BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
     
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
    nicht zutreffend
  2. Neuberechnung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Minderung der angepassten erfassten Steuern für ein vorangegangenes Geschäftsjahr
    2. Weitere Ergänzungssteuer
    3. Quotient für die Nachversteuerung im Veräußerungsfall
    [A]
    [B]
    [C]
3.2.4. 

Berechnungen der Geschäftseinheiten

  1. Option des Rahmens für die für den Übergangszeitraum vorgesehene vereinfachte Meldung nach Steuerhoheitsgebieten

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Nimmt die multinationale Unternehmensgruppe die Option des Rahmens für die für den Übergangszeitraum vorgesehene vereinfachte Meldung nach Steuerhoheitsgebieten in Anspruch?
    Ja/Nein
  2. Aggregierte Meldung für steuerlich konsolidierte Gruppen

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Steuerlich konsolidierte Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    2. Konsolidierte Einheiten (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
     
     
3.2.4.1. 

Maßgebliche Gewinne oder Verluste

  1. Anpassungen der bilanziellen Nettoerträge oder -verluste

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
     
    2. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste nach Zurechnungen
     
    3. Anpassungen
    Hinzurechnungen
    Kürzungen
    a) Nettosteueraufwand
     
     
    b) Ausgenommene Dividenden
     
     
    c) Ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verluste
     
     
    d) Nach der Neubewertungsmethode erfasste Gewinne oder Verluste
     
     
    e) Aufgrund einer Neuorganisation ausgenommene Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
     
     
    f) Asymmetrische Wechselkursgewinne oder -verluste
     
     
    g) Grundsätzlich unzulässige Aufwendungen
     
     
    h) Fehler aus der Vorperiode
     
     
    i) Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
     
     
    j) Aufgelaufene Vorsorgeaufwendungen
     
     
    k) Schuldenerlasse
     
     
    l) Aktienbasierte Vergütungen
     
     
    m) Anpassungen gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz
     
     
    n) Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften
     
     
    o) Option der Berechnung der Gewinne und Verluste nach dem Realisationsprinzip
     
     
    p) Option bezüglich angepasster Veräußerungsgewinne
     
     
    q) Aufwendungen aus gruppeninternen Finanzierungsvereinbarungen
     
     
    r) Option bezüglich gruppeninterner Transaktionen innerhalb eines Steuerhoheitsgebiets
     
     
    s) Von Versicherungsunternehmen beim Versicherungsnehmer in Rechnung gestellte Steuern
     
     
    t) Zunahme/Abnahme des Eigenkapitals infolge von getätigten/zu tätigenden bzw. erhaltenen/zu erhaltenden Ausschüttungen in Bezug auf zusätzliches oder eingeschränktes Kernkapital
     
     
    u) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe
     
     
    v) Kürzung der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft ist
     
     
    w) Kürzung der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt
     
     
    x) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
     
     
    y) Erträge aus dem internationalen Seeverkehr
     
     
    z) Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten
     
     
    4. Maßgebliche Gewinne oder Verluste der Geschäftseinheit oder des Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe
     
  2. Grenzüberschreitende Zurechnung von Gewinnen oder Verlusten zwischen einem Stammhaus und einer Betriebsstätte sowie einer transparenten Einheit

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit oder Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen oder staatenlose Geschäftseinheit (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    2. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste vor der Anpassung
    3. Bemessungsgrundlage für die Anpassung
    4. Andere Geschäftseinheit oder anderes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    5. Steuerhoheitsgebiet der anderen Geschäftseinheit oder des anderen Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe (ISO-Code)
    6. Hinzurechnungen dieser Geschäftseinheit
    7. Kürzungen dieser Geschäftseinheit
    8. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste nach der Anpassung
     
     
     
     
     
     
     
     
  3. Grenzüberschreitende Anpassungen

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    2. Bemessungsgrundlage für die Anpassung
    3. Andere Geschäftseinheit oder anderes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    4. Steuerhoheitsgebiet der anderen Geschäftseinheit (ISO-Code)
    5. Hinzurechnungen dieser Geschäftseinheit
    6. Kürzungen dieser Geschäftseinheit
     
     
     
     
     
     
  4. Anpassungen der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit ist oder einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe) (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    2. Bemessungsgrundlage für die Kürzung
    3. Identifizierung der Eigner von Beteiligungen oder der Empfänger von Ausschüttungen
    4. Direkt gehaltene Beteiligung (in Prozent)
    5. Kürzungen für diese Geschäftseinheit
     
     
     
     
     
3.2.4.2. 

Angepasste erfasste Steuern

  1. Anpassungen des laufenden Steueraufwands im Abschluss

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
     
     
    2. Laufender Steueraufwand in Bezug auf die erfassten Steuern nach Zurechnungen
     
     
    3. Anpassungen
    Hinzurechnungen
    Kürzungen
    a) Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Vorsteuergewinns im Abschluss als Aufwand abgegrenzt wurden
     
     
    b) Mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlung zusammenhängende erfasste Steuern, die im vorangegangenen Jahr als Kürzung der erfassten Steuern verbucht wurden
     
     
    c) Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften, die als Kürzung des laufenden Steueraufwands verbucht werden
     
     
    d) Anerkannte durchgereichte Steuervorteile aus anerkannten Beteiligungen
     
     
    e) Laufender Steueraufwand für Erträge, die von den maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten ausgenommen sind
     
     
    f) Nicht anerkannte auszahlbare Steuergutschrift, nicht marktfähige übertragbare Steuergutschriften oder andere Steuergutschriften, die nicht als Kürzung des laufenden Steueraufwands erfasst werden
     
     
    g) Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Steuern (ausgenommen für anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften), die nicht als Anpassung des laufenden Steueraufwands behandelt werden
     
     
    h) Laufender Steueraufwand im Zusammenhang mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlung
     
     
    i) Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich nicht innerhalb von drei Jahren bezahlt wird
     
     
    j) Anpassungen nach Einreichung der Erklärung
     
     
    k) Erfasste Steuern in Bezug auf Nettoveräußerungsgewinne oder -verluste
     
     
    l) Minderung der erfassten Steuern einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft ist
     
     
    m) Erfasste Steuern auf maßgebliche Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die gemäß einer Regelung für abzugsfähige Dividenden gemindert werden
     
     
    n) Steuer auf fiktive Ausschüttungen
     
     
    o) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
     
     
    p) Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
     
     
    q) Zu- oder Abnahme der erfassten Steuern, die im Eigenkapital oder in den sonstigen Erträgen im Zusammenhang mit Beträgen berücksichtigt werden, welche in den gemäß den örtlichen Steuervorschriften steuerpflichtigen maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten enthalten sind
     
     
    4. Angepasste erfasste Steuern
     
     
  2. Übergreifende Zurechnung von Steuern

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit oder staatenlose Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe) (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    2. Erfasste Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe) vor der Anpassung
    3. Bemessungsgrundlage für die Anpassung
    4. Andere Geschäftseinheit (oder anderes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe) (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
    5. Steuerhoheitsgebiet der anderen Geschäftseinheit (oder des anderen Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe) (ISO-Code)
    6. Hinzurechnungen dieser Geschäftseinheit
    7. Kürzungen dieser Geschäftseinheit
    8. Erfasste Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe) nach der Anpassung
     
     
     
     
     
     
     
     
  3. Latenter Steueraufwand

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
     
     
    2. Betrag des latenten Steueraufwands für die Zwecke der Vorschriften
     
     
    3. Anpassungen des latenten Steueraufwands
    Hinzurechnungen
    Kürzungen
    a) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Positionen, die von der Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste ausgenommen sind
     
     
    b) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht zulässigen Abgrenzungen
     
     
    c) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht beanspruchten Abgrenzungen
     
     
    d) Bewertungsberichtigung oder Anpassung der buchhalterischen Erfassung in Bezug auf einen latenten Steueranspruch
     
     
    e) Latenter Steueraufwand infolge einer Neubewertung im Zusammenhang mit Änderungen des Steuersatzes
     
     
    f) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit der Entstehung und Nutzung von Steuergutschriften
     
     
    g) Latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen Verlustvortrag ersetzt, oder fiktiver latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen Verlustvortrag ersetzt
     
     
    h) Während des Geschäftsjahrs gezahlte nicht zulässige Abgrenzungen oder nicht beanspruchte Abgrenzungen
     
     
    i) Während des Geschäftsjahrs gezahlte Nachbesteuerung einer latenten Steuerschuld
     
     
    j) Anerkennung eines nicht im Abschluss erfassten verlustbedingten latenten Steueranspruchs
     
     
    k) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Senkung eines Steuersatzes
     
     
    l) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Erhöhung eines Steuersatzes
     
     
    m) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe
     
     
    n) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft ist
     
     
    o) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt
     
     
    p) Anpassung der latenten Steuern infolge von Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten
     
     
    4. Differenz zwischen dem zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand
     
     
    5. Differenz zwischen dem zu einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand
     
     
    6. Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
     
     
3.2.4.3. 

Für die Geschäftseinheit in Anspruch genommene (oder für eine Joint-Venture-Gruppe geltende) Optionen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe), für die eine Option in Anspruch genommen wird (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
 
2. Einjährige Optionen
a) Option der Anwendung der vereinfachten Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten (Safe Harbour der vereinfachten Berechnungen)
 
b) Option in Bezug auf Schuldenerlass
 
c) Option in Bezug auf nicht beanspruchte Abgrenzungen
 
3. Fünfjahresoptionen
 
4. Jahr der Inanspruchnahme der Option
5. Jahr des Widerrufs der Option
 
d) Option der Nichtbehandlung einer Einheit als ausgeschlossene Einheit
 
 
e) Einbeziehung aller Dividenden in Bezug auf Portfoliobeteiligungen
 
 
f) Behandlung von Wechselkursgewinnen oder -verlusten, die Sicherungsinstrumenten zuzuschreiben sind, als ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verluste
 
 
g) Steuertransparenzoption für Investmentgesellschaften
 
 
h) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
 
 
i) Fünfjahresoption in Bezug auf nicht beanspruchte Abgrenzungen
 
 
 
6. Andere Optionen
j) Option bezüglich maßgeblicher Verluste
 
 
 
k) Zeitwertoption
 
 
 
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Geschäftseinheiten (Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe), für die die Option in Anspruch genommen wird (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
2. Geschäftsjahr des auslösenden Ereignisses
3. Einbeziehung im Geschäftsjahr des auslösenden Ereignisses oder Einbeziehung für fünf Jahre
 
 
 
3.2.4.4. 

Freistellung von Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr

  1. Freistellung von Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit oder gelegenes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
     
    Erträge aus dem internationalen Seeverkehr
    2. Kategorie
     
    3. Erlös
    [A]
    4. Kosten
    [B]
    5. Erträge aus dem internationalen Seeverkehr
    [C]=[A]-[B]
    Anerkannte Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr
    6. Kategorie
     
    7. Erlös
    [D]
    8. Kosten
    [E]
    9. Anerkannte Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr
    [F]=[D]+[E]
    Auswirkungen auf die substanzbasierte Freistellung von Gewinnen
    10. Den ausgenommenen Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Nebenerträgen aus dem internationalen Seeverkehr zuzurechnende Lohnkosten
     
    11. Buchwert der materiellen Vermögenswerte, die zur Erzielung der ausgenommenen Erträge aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr verwendet werden
     
    Erfasste Steuern
    12. Den ausgenommenen Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Nebenerträgen aus dem internationalen Seeverkehr zuzurechnende erfasste Steuern
     
  2. Obergrenze des Steuerhoheitsgebiets für die anerkannten Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1. Gesamterträge aus dem internationalen Seeverkehr für alle Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe)
    [A]
    2. Obergrenze von 50 %
    50 %x[A]
    3. Anerkannte Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr insgesamt für alle Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe)
    [B]
    4. Überschreitung der Obergrenze, wenn B höher ist als 50 % von A
    [B]-50 %x[A]
3.2.4.5. 

Informationen für die Zwecke der Inanspruchnahme der Option zur Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen (falls zutreffend)

Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Eigentümer einer Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe), für den (bzw. das) eine Option in Anspruch genommen wird (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
2. Investmentgesellschaft, für die eine Option in Anspruch genommen wird (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
3. Vom Eigentümer einer Geschäftseinheit erhaltene tatsächliche und fiktive Ausschüttungen der maßgeblichen Gewinne der Investmentgesellschaft
4. Bei der Investmentgesellschaft angefallener anrechenbarer inländischer Steueraufschlag
5. Proportionaler Anteil des Eigentümers einer Geschäftseinheit an den nicht ausgeschütteten maßgeblichen Nettogewinnen der Investmentgesellschaft
 
 
 
 
 
3.2.4.6. 

Anderer Rechnungslegungsstandard

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe), deren (bzw. dessen) bilanzielle Nettoerträge oder -verluste auf der Grundlage eines anderen Rechnungslegungsstandards erfasst werden (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
2. Anerkannter oder zugelassener Rechnungslegungsstandard
 
 
3.3. 

Berechnung der Ergänzungssteuer

3.3.1. 

Ergänzungssteuer

Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) Ergänzungssteuersatz
b) Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen
c) Gewinnüberschuss
d) Zusätzliche Ergänzungssteuer
e) Zu entrichtende nationale Ergänzungssteuer
f) Ergänzungssteuer
[A]=15 % – effektiver Steuersatz
[B]
[C]=maßgebliche Nettogewinne oder -verluste -[B]
[D]
[E]
=[A]x[C]+[D]-[E]
3.3.2. 

Berechnung der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen (falls zutreffend)

3.3.2.1. 

Gesamtbetrag der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Substanzausnahme für Lohnkosten
Substanzausnahme für materielle Vermögenswerte
Insgesamt
1. Relevante berücksichtigungsfähige Lohnkosten für berücksichtigungsfähige Beschäftigte, die Tätigkeiten im Steuerhoheitsgebiet ausführen
2. Anwendung des maßgeblichen Prozentsatzes für den Aufschlag für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
3. Buchwert der im Steuerhoheitsgebiet gelegenen berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte
4. Anwendung des maßgeblichen Prozentsatzes für den Aufschlag für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
5. Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen
[A]
[B]
[C]
[D]
[E]=[A]x[B]+[C]x[D]
3.3.2.2. 

Zurechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte zu den Betriebsstätten für die Zwecke der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Relevante berücksichtigungsfähige Lohnkosten
2. Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte
3. Steuerhoheitsgebiet der Betriebsstätten
4. Den Betriebsstätten zugerechnete relevante berücksichtigungsfähige Lohnkosten
5. Buchwert der den Betriebsstätten zugerechneten relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte
 
 
 
 
 
3.3.2.3. 

Zurechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte einer transparenten Gesellschaft für die Zwecke der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Relevante berücksichtigungsfähige Lohnkosten
2. Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte
3. Steuerhoheitsgebiet der Eigentümer einer Geschäftseinheit (oder Mitglieder der Joint-Venture-Gruppe)
4. Einem Eigentümer einer Geschäftseinheit zugerechnete (oder ausgenommene) relevante berücksichtigungsfähige Lohnkosten
5. Einem Eigentümer einer Geschäftseinheit zugerechneter (oder ausgenommener) Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte
 
 
 
 
 
3.3.3. 

Zusätzliche laufende Ergänzungssteuer

3.3.3.1. 

Zusätzliche Ergänzungssteuer in anderen Fällen als dem eines maßgeblichen Nettoverlusts im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Maßgebliche Artikel
2. Maßgebliches Jahr
3. Zuvor gemeldet oder neu berechnet
4. Nettogewinne/-verluste
5. Angepasste erfasste Steuern
6. Effektiver Steuersatz
7. Gewinnüberschuss
8. Ergänzungssteuersatz
9. Ergänzungssteuer
10. Zusätzliche Ergänzungssteuer
Vorangegangenes Geschäftsjahr X
a) Zuvor gemeldet
 
 
 
 
 
 
b) Neu berechnet
 
 
 
 
 
 
3.3.3.2. 

Zusätzliche Ergänzungssteuer im Falle eines maßgeblichen Nettoverlusts im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Angepasste erfasste Steuern für das Steuerhoheitsgebiet (falls negativ)
[A]
2. Maßgebliche Verluste für das Steuerhoheitsgebiet
[B]
3. Voraussichtliche angepasste erfasste Steuern
[C]=[B]×15 %
4. Zusätzliche Ergänzungssteuer
[D]=[C]-[A]
3.3.4. 

Anerkannte nationale Ergänzungssteuer

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Rechnungslegungsstandard
 
2. Zu entrichtender Betrag der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer
 
3. Mindeststeuersatz der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (falls höher als 15 %)
 
4. Grundlage für die Zusammenrechnung von Erträgen und Steuern (falls abweichend von den PES-Vorschriften)
 
5. Verwendete Währung (falls abweichend von der für die konsolidierten Abschlüsse verwendeten Darstellungswährung)
 
6. Fünfjahresoption zur Verwendung der Währung der konsolidierten Abschlüsse oder der Landeswährung
Währung
Jahr der Inanspruchnahme der Option
Jahr des Widerrufs der Option
7. Ist eine substanzbasierte Freistellung von Gewinnen verfügbar?
Ja/Nein
8. Ist eine De-minimis-Ausnahme verfügbar?
Ja/Nein
3.4. 

Zurechnung der Ergänzungssteuer (falls zutreffend)

3.4.1. 

Anwendung der PES in Bezug auf dieses Steuerhoheitsgebiet

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Der gruppenzugehörigen Einheit zugerechnete Ergänzungssteuer
a) Niedrig besteuerte Geschäftseinheit oder niedrig besteuertes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
 
b) Maßgebliche Gewinne der niedrig besteuerten Geschäftseinheit oder des niedrig besteuerten Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe
[A]
c) Ergänzungssteuer der niedrig besteuerten Geschäftseinheit oder des niedrig besteuerten Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe
[C]=[T]×[A]/[A+B+usw.]
2. Muttergesellschaften, die eine anerkannte PES anwenden müssen
a) Muttergesellschaft (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
[Muttergesellschaft 1]
 
b) Steuerhoheitsgebiet der Muttergesellschaft
Steuerhoheitsgebiet B
 
c) Betrag der maßgeblichen Gewinne, die von anderen Eigentümern gehaltenen Beteiligungen zuzurechnen sind
[D]
 
d) Einbeziehungsquotient der Muttergesellschaft
[F]=[D]+[E]
 
3. PES-Ergänzungssteuer
a) Der Muttergesellschaft zuzurechnender Anteil an der Ergänzungssteuer
[G]=[C]×[F]
 
b) PES-Ausgleich
[H]
 
c) Von der Muttergesellschaft zu entrichtende Ergänzungssteuer
[I]=[G]-[H]
 
3.4.2. 

Für dieses Steuerhoheitsgebiet anfallender Gesamtbetrag der SES-Ergänzungssteuer

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Niedrig besteuerte Geschäftseinheit (oder niedrig besteuertes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe), auf die (bzw. das) die Herabsetzung der SES auf null keine Anwendung findet (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
 
2. Bei der Berechnung des Gesamtbetrags der SES-Ergänzungssteuer für jede niedrig besteuerte Geschäftseinheit berücksichtigte Ergänzungssteuer
 
3. Für dieses Steuerhoheitsgebiet anfallender Gesamtbetrag der SES-Ergänzungssteuer
 
3.4.3. 

Zurechnung der Ergänzungssteuer im Rahmen der SES

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. SES-Steuerhoheitsgebiete
2. Vortrag der SES-Ergänzungssteuer
3. Zahl der Beschäftigten
4. Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte
5. SES-Prozentsatz
6. Für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR zugerechneter SES-Ergänzungssteuerbetrag
7. Zusätzlicher zahlungswirksamer Steueraufwand der Geschäftseinheiten im SES-Steuerhoheitsgebiet
8. Verbleibende vorzutragende SES-Ergänzungssteuer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Insgesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAH-96585

1Anm. d. Red.: Anhang VII angefügt gem. Richtlinie v. (ABl EU Nr. L, 2025/872, ) mit Wirkung v. .