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RL 2011/16/EU Artikel 30

Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 30 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAH-96585

1Anm. d. Red.: Tag der Veröffentlichung: .

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