Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Versteuerung von Umsätzen aus Tierhaltungsbetrieb (BFH)
Die Vieheinheiten-Obergrenze für
landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i. S. des
§ 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§
51,
51a BewG
ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln. Die
ertragsteuerrechtliche Behandlung ist umsatzsteuerrechtlich auch dann
unerheblich, wenn sie zur Annahme mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe führt
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG wird die Steuer für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen, bei denen es sich nicht um die in Satz 1 Nr. 1 und 2 dieser Vorschrift näher bezeichnete Lieferung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Leistungen mit Getränken handelt, auf 10,7 % festgesetzt. Aus § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG ...