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BÜRO Nr. 12 vom Seite 2

Die Jahresabgrenzung

Matthias Lauke

Die Jahresabgrenzung ist erforderlich, um das Geschäftsjahresergebnis korrekt zu ermitteln und sowohl § 250 HGB als auch § 5 Abs. 5 EStG zur korrekten Ermittlung des Gewinns Rechnung zu tragen. Dabei geht es um Vorgänge, die i. d. R. zwei Geschäftsjahre betreffen, wie es bei Zeitschriftenabonnements, Kfz-Steuern, Versicherungsprämien und Zinsen zu beobachten ist. Diese werden oft für viele Monate im Voraus oder nachträglich bezahlt. Der Zahlungszeitraum liegt dann teils im alten, teils im neuen Jahr. Um hier eine klare Trennung zu erreichen benötigen wir die Jahresabgrenzung.

Sinn und Zweck der Jahresabgrenzung

In Unternehmen fallen häufig Zahlungen an, die über den Geschäftsjahresabschluss in das neue Geschäftsjahr „hineinragen“. So werden häufig Zeitschriftenabonnements für ein Jahr im Voraus bezahlt und die Kfz-Steuer für die Geschäftsfahrzeuge ist i. d. R. jährlich im Voraus zu begleichen. Da der Vertragsabschluss oder die Fahrzeugzulassung in aller Regel nicht am ersten Tag des Geschäftsjahres getätigt wird, ist ein Teil der Zahlung für das laufende Jahr, ein anderer Teil für das kommende Geschäftsjahr gültig.

Einerseits will der Unternehmer natürlich möglichst genau wissen, wie hoch das Jahresergebnis ...

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