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Corona | Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen (BMF)
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Das BMF stellt die Förderbedingungen vor.
Hintergrund: Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich – in Umsetzung des MPK-Beschlusses vom und im Lichte des MPK-Beschlusses v. – auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt.
Die Förderbedingungen im Einzelnen:
Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 % bei einem Umsatzrückgang von über 70 %. Auch die förderfähigen Kostenposititionen bleiben wei...