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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Sammlermünzen (BMF)
Das BMF äußert sich zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen und zur Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2022 ().
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG i. V. mit Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG).
Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2022 für Gold- und Silbermünzen.
Hinweis:
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des...