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DBA | Zusammenstellung geltender Konsultationsvereinbarungen i. S. von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich (BMF)
Mit der zuständigen Behörde der Republik Österreich wurden in den letzten Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen i. S. von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich abgeschlossen. Zur Erleichterung der Rechtsanwendung hat das BMF die derzeit gültigen Konsultationsvereinbarungen zusammengefasst (-AUT/19/10006 :003).
Hinweis:
Die aus Anlass der COVID-19-Pandemie abgeschlossene Konsultationsvereinbarung vom () ist von diesem BMF-Schreiben nicht berührt.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)