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Gewerbesteuer | Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn (BFH)
Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen , Rz. Org.27 Satz 1) (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die A-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die B-GmbH war, betrieb an verschiedenen Standorten Einzelhandelsfilialen. Konzernobergesellschaft war die Beigeladene, eine GmbH. Zwischen der B-GmbH und der A-GmbH bestand im Streitjahr sowohl ein körperschaftsteuerrechtliches als auch ein gewerbesteuerrechtliches Organschaftsverhältnis, wie ebenfalls auch zwischen der B-GmbH und der Beigeladenen.
Infolge einer Privatisierungsoffensive war geplant, ...