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Online-Nachricht - Mittwoch, 01.12.2021

Verfahrensrecht | Änderung AEAO zu Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (BMF)

Das BMF-Schreiben enthält die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140, 141, 146, 146a, 146b, 147, 147a, 148 AO ( GZ IV A 4 - S 0310/19/10001 :003; veröffentlicht am ).

Das BMF führt u.a. aus:

  • Unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union können ebenfalls eine Buchführungspflicht nach § 140 AO begründen.

  • Hinsichtlich der Berechnung der Umsatzgrenze des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO wird auf den Abschnitt 19.3 UStAE verwiesen.

  • Die digitalen Aufzeichnungen der TSE und des elektronischen Aufzeichnungssystems sind über die jeweilige digitale Schnittstelle oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger nach den Vorgaben der jeweiligen digitalen Schnittstelle zur Verfügung zu stellen (Änderung AEAO zu § 146b AO).

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