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IWB 23/2021 S. 928

EuGH | Berichtigung eines Vorsteuer-Vergütungsantrags

Die (belgische) Klägerin des Ausgangsverfahrens reichte einen Antrag auf Vorsteuervergütung (unionsrechtlich „Erstattungsantrag“) ein, der u. a. für einige Positionen einen geringeren Vorsteuerbetrag auswies, als aus der Rechnung hervorging. Die ungarische Finanzverwaltung vergütete die Vorsteuer insoweit (lediglich) antragsgemäß.

Der Steuerpflichtige habe – wie der EuGH ausführt – zwar zumindest in gewissem Umfang die Konsequenzen seines eigenen Verhaltens gegenüber der Verwaltung zu tragen. Zwar enthalte die RL 2008/9/EG keine [i]Das Unionsrecht gebietet bei leicht identifizierbaren Fehlern im Vergütungsantrag, dass der Steuerpflichtige zu einer Berichtigung seines Antrags aufgefordert wird Vorschriften zur Berichtigung des Vergütungsantrags durch den Antragsteller. Allerdings gelange im Rahmen eines Steuerprüfungsverfahrens das Recht auf eine gute Verwaltung zur Anwendung. Von einer Verwaltungsbehörde werde verlangt, im Rahmen der ih...