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Völkerrecht und supranationale Verträge
I. Supranationales Recht
[i]EU-Recht ist typisches Beispiel für supranationale RegelnDas europäische Gemeinschaftsrecht ist supranationales Recht (so auch Gosch, DStR 2007 S. 1553 und Lehner in Vogel/Lehner, DBA, 7. Aufl. 2021, Grundlagen Rz. 4b). Das sog. Primärrecht stellt der Vertrag über die Europäische Union (EUV) dar, aus dem sich insbesondere die Grundfreiheiten ergeben, die den nationalen Gesetzgeber im Steuerrecht begrenzen. Von besonderer Relevanz sind dabei die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. EU-Verordnungen und EU-Richtlinien (z. B. ATAD 1 und 2 oder die Streitbeilegungsrichtlinie) gehören zum sekundären Unionsrecht. Richtlinien können unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbare Wirkung entfalten; außerdem gilt der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts.
Die EU-Kommission besitzt das Initiativrecht für Harmonisierungsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts und wacht über die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben durch die Mitgliedstaaten. Sie kann Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, wie dies beispielsweise bei der Einstufung von § 8c Abs. 1a KStG, der sog. Sanierungsklausel, als europarechtswidrige Beihilfe der Fall war (Musil i...