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Umsatzsteuer | KWK-Bonus und Marktprämie für Biogasanlagen (BayLfSt)
Der KWK-Bonus unterliegt als Entgelt von dritter Seite der Umsatzsteuer. Der KWK-Bonus ist Teil der ursprünglich gesetzlich vorgesehenen Einspeisevergütung und damit nicht Teil der Marktprämie. Hierauf macht das Bayrische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aktuell aufmerksam ( - S 7210.1.1-4/1 St33).
Hintergrund: Für vor dem Inkrafttreten des EEG 2012 zum in Betrieb genommene Biogasanlagen besteht für den 20-jährigen Förderzeitraum ein Anspruch auf Zahlung eines KWK-Bonus vom Netzbetreiber neben der Vergütung durch den Abnehmer aufgrund der EEGÜbergangsvorschriften i. S. d. § 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009. Der Netzbetreiber wiederum erhält diese Gelder vom Übertragungsnetzbetreiber. Mit dem EEG 2012 und den nachfolgenden Fassungen wurde der KWK-Bonus nicht mehr gesetzlich geregelt. Über...