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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AL 168/18

Gesetze: § 159 Abs 1 SGB 3

Die am 13. November 1952 geborene und zuletzt als Sachbearbeiterin bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) beschäftigte Klägerin schloss am 28. November 2006 mit ihrer Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell unter Umwandlung des bis dahin unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2009 in ein bis 31. Dezember 2014 befristetes Arbeitsverhältnis, beginnend mit der Arbeitsphase und einer daran anschließenden Freistellungphase vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014.

Fundstelle(n):
YAAAH-95728

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