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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 U 149/19

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7; § 2 SGB 7, Nr 2112 BKV

Streitig zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anl. 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht.

Fundstelle(n):
UAAAH-95725

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