Unternehmens- und Praxisübertragungen
10. Aufl. 2022
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C. Körperschaftsteuer
3976Körperschaftsteuerlich sind neben den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen in der Unternehmensnachfolge drei Vorschriften besonders zu beachten. Alle betreffen den Share Deal und enthalten zum einen Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (§ 8b KStG) und Regeln zum Untergang vorhandener Verlustvorträge (§ 8c, § 8d KStG).
I. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Kohlhaas/Kranz, Praktische Probleme bei der Anwendung von § 8b KStG – Eine Untersuchung jenseits einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der Norm, GmbH-Rdsch. 2011 S. 711; Ditz/Tcherveniachki, Keine Anwendung des § 8b KStG i. d. F. 2002 auf vergebliche Due-Diligence-Kosten – Kritische Würdigung des , DB 2013 S. 673, DB 2013 S. 1634; Wiese/Lukas, Steuerliche Behandlung des Erwerbs eigener Aktien, nach dem GmbH-Rdsch. 2014 S. 238; Intemann, Die Neuregelung zur Steuerpflicht von Streubesitzdividenden, BB 2013 S. 1239; Kußmaul/Licht, Die Streubesitzdividendenregelung nach § 8b IV KStG - Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen, StB 2016 S. 165; Mössner/Seeger/Oellerich, Körperschaftsteuergesetz, 4. Aufl., Herne 2019.
3977Nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG bleiben Gewinne aus der Veräuß...