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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 11255/17 EFG 2022 S. 208 Nr. 3

Gesetze: UmwStG 2006 § 2 Abs 4; UmwStG 2006 § 20 Abs 5; UmwStG 2006 § 20 Abs 6; UmwStG 2006 § 3 Abs 2; GewStG 2002 § 10a; GewStG 2002 § 6

Gewerbeverlustverrechnung bei der Verschmelzung zweier Personengesellschaften (im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des )

Leitsatz

Bei der Verschmelzung zweier Personengesellschaften kann der von der übertragenden Gesellschaft im Verschmelzungsjahr erzielte Gewerbeverlust mit einem von der übernehmenden Gesellschaft erwirtschafteten Gewerbegewinn zum Zeitpunkt des steuerlichen Umwandlungsstichtags () nicht verrechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 208 Nr. 3
QAAAH-95586

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