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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 198/20 EFG 2022 S. 113 Nr. 2

Gesetze: EStG 2009 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3; EStG 2009 § 22 Nr. 2; EStG 2009 § 4; EStG 2009 § 5

Kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG bei Vermietung nur einzelner Räume eines Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in den Jahren vor der Veräußerung wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 49
DStRE 2022 S. 93 Nr. 2
EFG 2022 S. 113 Nr. 2
EStB 2022 S. 149 Nr. 4
ErbStB 2022 S. 40 Nr. 2
GStB 2021 S. 454 Nr. 12
KÖSDI 2021 S. 22516 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2022 S. 358
ZAAAH-95570

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