Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Zertifizierter Verwalter nach dem WEG (Bundesrat)
Am hat der Bundesrat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt.
Hintergrund: Rechtsgrundlage für die Verordnung ist die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des WEG v. (BGBl. I S. 2187), die seit Dezember letzten Jahres gilt. Sie gibt allen Wohnungseigentümern den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er oder sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt.
Die Verordnung sieht u.a. vor:
Um die einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, sieht die Verordnung bundesweite Regeln für das Prüfungsverfahren u...