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Gesetzgebung | Höhere Entschädigungsrenten (Bundesrat)
Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab rückwirkend zum um 3,1 % angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am zugestimmt.
Hintergrund: Es geht um Renten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben - und für Hinterbliebene der Opfer.
Zur Erhöhung wird weiter ausgeführt:
Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamte um 1,2 % zum und weitere 1,8 % zum .
Um den Verwaltungsvorgang zu vereinfa...