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Lexikon - Stand: 15.03.2024

Firmen-Pkw – betriebliche Nutzung über 50 %

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Wird ein Pkw zu mehr als der Hälfte für betriebliche Zwecke genutzt, stellt er in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen dar. Eine evtl. anteilige private Nutzung des Pkw muss durch einen entsprechenden Eigenverbrauch berücksichtigt werden.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
sonstige Steuern
4510
Kfz-Steuer
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4520
Kfz-Versicherungen
4530
Laufende Kfz-Betriebskosten
4540
Kfz-Reparaturen
4550
Garagenmiete
4580
Sonstige Kfz-Kosten
Sonstige betriebliche Erträge
8921
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)
8924
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
sonstige Steuern
7685
Kfz-Steuer
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6520
Kfz-Versicherungen
6530
Laufende Kfz-Betriebskosten
6540
Kfz-Reparaturen
6550
Garagenmiete
6570
Sonstige Kfz-Kosten
Sonstige betriebliche Erträge
4645
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)
4639
Verwendung von Gegenständen für Z...

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