Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Übergangsvorschriften
Modifizierter rückwirkender Ansatz
C7
In den Paragraphen C9-C19A sind die zulässigen Anpassungen bei der rückwirkenden Anwendung für die folgenden Bereiche definiert:
Beurteilungen von Versicherungsverträgen oder Gruppen von Versicherungsverträgen, die zu Vertragsbeginn oder beim erstmaligen Ansatz vorgenommen worden wären,
Beträge im Zusammenhang mit der vertraglichen Servicemarge oder der Verlustkomponente für Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung,
Beträge im Zusammenhang mit der vertraglichen Servicemarge oder der Verlustkomponente für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung und
versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523