IFRS 17 C33

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Übergangsvorschriften

Neudesignation finanzieller Vermögenswerte

C33

Wenn ein Unternehmen Paragraph C29 anwendet, hat es in diesem Geschäftsjahr qualitative Angaben zu machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen würden, Folgendes nachzuvollziehen:

(a)

wie das Unternehmen Paragraph C29 auf finanzielle Vermögenswerte angewendet hat, deren Einstufung bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 geändert wurde,

(b)

die Gründe, weshalb finanzielle Vermögenswerte unter Anwendung von Paragraph 4.1.5 von IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden oder eine solche Designation aufgehoben wurde, und

(c)

warum das Unternehmen bei der Neubeurteilung unter Anwendung von Paragraph 4.1.2(a) oder Paragraph 4.1.2A(a) von IFRS 9 zu anderen Schlussfolgerungen gelangt ist.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523