IFRS 17 C2A
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
C2A
Durch die Verlautbarung Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen, veröffentlicht im Dezember 2021 wurden die Paragraphen C28A-C28E und C33A eingefügt. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Anwendung der Paragraphen C28A-C28E und C33A, so hat es diese auch bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 anzuwenden.
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LAAAJ-50523