IFRS 17 C28E
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Übergangsvorschriften
Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmalig anwenden
C28E
Ein Unternehmen, das die Paragraphen C28B-C28D anwendet,
(a)
hat qualitative Angaben zu machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, sich ein Bild davon zu machen,
(i)
in welchem Umfang die Klassifizierungsüberlagerung angewandt wurde (z. B. ob sie auf alle in der Vergleichsperiode ausgebuchten finanziellen Vermögenswerte angewandt wurde);
(ii)
ob und in welchem Umfang die Wertminderungsvorschriften in Abschnitt 5.5 von IFRS 9 angewandt wurden (siehe Paragraph C28C);
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523