Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Übergangsvorschriften
Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmalig anwenden
C28B
Wendet ein Unternehmen die Klassifizierungsüberlagerung auf einen finanziellen Vermögenswert an, so hat es Vergleichsinformationen so darzustellen, als ob auf diesen finanziellen Vermögenswert die Einstufungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 angewandt worden wären. Zur Bestimmung der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 erwarteten Einstufung und Bewertung hat das Unternehmen zum Übergangszeitpunkt verfügbare angemessene und belastbare Informationen zu verwenden (siehe Paragraph C2(b)) (das Unternehmen kann beispielsweise die zur Vorbereitung auf die erstmalige Anwendung von IFRS 9 vorgenommenen vorläufigen Bewertungen verwenden).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523