IFRS 17 C26
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Übergangsvorschriften
Vergleichsinformationen
C26
Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, die in den Paragraphen 93-132 aufgeführten Angaben für dargestellten Berichtsperioden zu machen, die vor dem Beginn des Geschäftsjahrs liegen, das dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgeht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523