IFRS 17 C22

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Übergangsvorschriften

Fair-Value-Ansatz

C22

Ein Unternehmen kann die Punkte in Paragraph C21 bestimmen, indem genutzt werden:

(a)

angemessene und belastbare Informationen darüber, was das Unternehmen in Anbetracht der Vertragsbestimmungen und der Marktbedingungen zum Zeitpunkt des Beginns oder, falls zutreffend, beim erstmaligen Ansatz des Vertrags festgelegt hätte, oder

(b)

verfügbare angemessene und belastbare Informationen zum Übergangszeitpunkt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523