Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Übergangsvorschriften
Fair-Value-Ansatz
C20
Zur Anwendung des Fair-Value-Ansatzes hat ein Unternehmen die vertragliche Servicemarge oder die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zum Übergangszeitpunkt als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert einer Gruppe von Versicherungsverträgen zu diesem Zeitpunkt und den zu diesem Zeitpunkt bewerteten Erfüllungswerten zu bestimmen. Zur Bestimmung dieses beizulegenden Zeitwerts hat ein Unternehmen Paragraph 47 von IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (betreffend das Merkmal kurzfristiger Abrufbarkeit) nicht anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523