IFRS 17 C2
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
C2
Für die Zwecke der in den Paragraphen C1 und C3-C33 enthaltenen Übergangsvorschriften
(a)
ist der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Beginn des Geschäftsjahrs, in dem ein Unternehmen IFRS 17 zum ersten Mal anwendet, und
(b)
ist der Übergangszeitpunkt der Beginn des Geschäftsjahrs, das dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgeht.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523