Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Bewertung (Paragraphen 29-71)
Änderungen des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge für Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung (Paragraph 44)
B98
Die Bedingungen einiger Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung geben einem Unternehmen einen Ermessensspielraum in Bezug auf die an die Versicherungsnehmer zu leistenden Zahlungsströme. Eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme gilt als auf künftige Leistungen bezogen, und dementsprechend wird die vertragliche Servicemarge angepasst. Um zu bestimmen, wie eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme zu identifizieren ist, hat ein Unternehmen bei Vertragsbeginn die Grundlage festzulegen, auf der es seine vertragsmäßigen Verpflichtungen erwartungsgemäß bestimmen wird; beispielsweise basierend auf einem festen Zinssatz oder auf Renditen, die in Abhängigkeit von festgelegten Renditen von Vermögenswerten schwanken.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523