IFRS 17 B95F

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten

B95F

Zum Zeitpunkt der Transaktion darf unter Anwendung der Paragraphen B93-B95A der Betrag jedweder als Vermögenswert angesetzter Abschlusskosten bei der Bewertung der übernommenen Gruppe von Versicherungsverträgen nicht mitberücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523