Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Bewertung (Paragraphen 29-71)
Erstmaliger Ansatz von Übertragungen von Versicherungsverträgen und Unternehmenszusammenschlüssen (Paragraph 39)
B95D
Unter Anwendung der Paragraphen 14-22 kann ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Transaktion sowohl die durch eine Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen gedeckten belastenden Versicherungsverträge als auch die durch die Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen nicht gedeckte belastende Versicherungsverträge in eine belastende Gruppe von Versicherungsverträgen aufnehmen. Um in solchen Fällen Paragraph B95B anzuwenden, hat das Unternehmen anhand einer systematischen und rationalen Zuordnungsgrundlage den Anteil der Verlustkomponente der Gruppe von Versicherungsverträgen zu ermitteln, der sich auf die Versicherungsverträge bezieht, die durch die Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen gedeckt sind.
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LAAAJ-50523