IFRS 17 B92

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken (Paragraph 37)

B92

Ein Unternehmen hat eine Ermessensentscheidung zu treffen, um eine geeignete Schätzmethode für die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken festzulegen. Bei der Ermessensausübung hat ein Unternehmen auch zu berücksichtigen, ob die Methode prägnante und aussagekräftige Angaben liefert, sodass die Abschlussadressaten die Leistung des Unternehmens mit der Leistung anderer Unternehmen vergleichen können. Paragraph 119 verlangt, dass ein Unternehmen, wenn es zur Bestimmung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken eine andere Methode als das Konfidenzniveau verwendet, die verwendete Methode und das Konfidenzniveau anzugeben hat, das den Ergebnissen der Anwendung dieser Methode entspricht.

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LAAAJ-50523