Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Bewertung (Paragraphen 29-71)
Abzinsungssätze (Paragraph 36)
B73
Zur Bestimmung der Abzinsungssätze zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes einer Gruppe von Verträgen, wie in den Paragraphen B72(b)-B72(e) beschrieben, kann ein Unternehmen die gewichteten durchschnittlichen Abzinsungssätze über die Periode, in der die Verträge in der Gruppe begeben wurden, verwenden. Gemäß Paragraph 22 darf diese Periode ein Jahr nicht übersteigen.
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LAAAJ-50523