Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Bewertung (Paragraphen 29-71)
Verträge mit Zahlungsströmen, die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer anderer Verträge beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden
B71
Nachdem für die Verträge in einer Gruppe alle Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag erbracht worden sind, können die Erfüllungswerte immer noch Zahlungen enthalten, die erwartungsgemäß noch an aktuelle Versicherungsnehmer in anderen Gruppen oder an zukünftige Versicherungsnehmer geleistet werden. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese Erfüllungswerte weiterhin spezifischen Gruppen zuzuordnen, kann jedoch stattdessen eine Verbindlichkeit für diese Erfüllungswerte aus allen Gruppen ansetzen und bewerten.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523