IFRS 17 B62

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze (Paragraph 34)

B62

Viele Versicherungsverträge weisen Merkmale auf, die es den Versicherungsnehmern ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höhe, die Fälligkeit, die Natur oder die Ungewissheit der Beträge zu ändern, die sie erhalten werden. Zu diesen Merkmalen gehören unter anderem ein Verlängerungs-, Rückkaufs-, und Umwandlungsrecht sowie Beitragsfreistellungsrecht bei Aufrechterhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen. Die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen hat auf der Grundlage des Erwartungswerts den derzeitigen Schätzungen des Unternehmens Rechnung zu tragen, wie die Versicherungsnehmer in der Gruppe die ihnen zur Verfügung stehenden Optionen ausüben werden, und die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken hat den aktuellen Schätzungen des Unternehmens Rechnung zu tragen, wie das tatsächliche Verhalten der Versicherungsnehmer vom erwarteten Verhalten abweichen könnte. Dieses Erfordernis, den Erwartungswert zu bestimmen, gilt ungeachtet der Anzahl der Verträge in einer Gruppe; sie gilt beispielsweise auch dann, wenn die Gruppe nur einen einzigen Vertrag umfasst. Folglich ist bei der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen nicht davon auszugehen, dass die Versicherungsnehmer mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 %

(a)

ein Rückkaufsrecht in Bezug auf ihre Verträge in Anspruch nehmen werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass einige der Versicherungsnehmer dies nicht tun werden, oder

(b)

ihre Verträge fortführen werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass einige der Versicherungsnehmer dies nicht tun werden.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523