IFRS 17 B35

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Abtrennung von Komponenten eines Versicherungsvertrags (Paragraphen 10-13)

Zusagen, eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, bei denen es sich nicht um Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag handelt (Paragraph 12)

B35

Ein nicht gemäß dem Versicherungsvertrag geliefertes Gut oder eine nicht gemäß dem Versicherungsvertrag erbrachte Dienstleistung, das/die dem Versicherungsnehmer zugesagt wird, ist nicht eigenständig abgrenzbar, wenn

(a)

die mit dem Gut oder der Dienstleistung verbundenen Zahlungsströme und Risiken in enger Korrelation mit den mit den Versicherungskomponenten im Vertrag verbundenen Zahlungsströmen und Risiken stehen und

(b)

das Unternehmen eine signifikante Integrationsleistung erbringt, um das Gut oder die Dienstleistung in die Versicherungskomponenten zu integrieren.

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LAAAJ-50523