Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Definition eines Versicherungsvertrags (Anhang A)
Signifikantes Versicherungsrisiko
B20
Die in Paragraph B18 beschriebenen zusätzlichen Beträge werden auf Barwertbasis bestimmt. Wenn ein Versicherungsvertrag bei Eintreten eines Ereignisses mit ungewissem Zeitpunkt eine Zahlung vorsieht und wenn diese Zahlung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst wird, kann es Umstände geben, unter denen der Barwert der Zahlung steigt, obwohl ihr Nennwert festgelegt ist. Ein Beispiel hierfür ist eine Todesfallversicherung mit fester Versicherungssumme (Todesfallleistung) ohne Ende des Versicherungsschutzes (oft auch als lebenslange Todesfallversicherung mit fester Versicherungssumme bezeichnet). Es ist gewiss, dass der Versicherungsnehmer sterben wird, aber der Zeitpunkt des Todes ist ungewiss. Es kann der Fall eintreten, dass Zahlungen geleistet werden, wenn ein einzelner Versicherungsnehmer früher als erwartet verstirbt. Da diese Zahlungen nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst werden, könnte selbst dann ein signifikantes Versicherungsrisiko bestehen, wenn im Portfolio von Verträgen insgesamt kein Verlust zu verzeichnen ist. Auf ähnliche Weise können Vertragsbestimmungen, welche die zeitnahe Erstattung an den Versicherungsnehmer verzögern, ein signifikantes Versicherungsrisiko eliminieren. Zur Bestimmung des Barwerts der zusätzlichen Beträge hat ein Unternehmen die in Paragraph 36 vorgeschriebenen Abzinsungssätze zu verwenden.
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LAAAJ-50523