Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Definition eines Versicherungsvertrags (Anhang A)
Signifikantes Versicherungsrisiko
B18
Ein Versicherungsrisiko ist nur dann signifikant, wenn ein versichertes Ereignis bewirken könnte, dass der Versicherer zusätzliche Beträge zu zahlen hat, die in einem beliebigen Einzelfall von signifikanter Höhe sind – mit Ausnahme der Szenarien ohne wirtschaftliche Substanz (d. h. ohne wahrnehmbare Auswirkung auf die wirtschaftliche Sicht des Geschäfts). Wenn ein versichertes Ereignis dazu führen könnte, dass in einem Szenario mit wirtschaftlicher Substanz signifikante zusätzliche Beträge zu zahlen wären, kann die Bedingung des vorherigen Satzes sogar dann erfüllt sein, wenn das versicherte Ereignis höchst unwahrscheinlich ist oder wenn der erwartete (d. h. wahrscheinlichkeitsgewichtete) Barwert der bedingten Zahlungsströme nur einen kleinen Teil des erwarteten Barwerts aller übrigen vertraglichen Zahlungsströme aus dem Versicherungsvertrag ausmacht.
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LAAAJ-50523