IFRS 17 B132

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen (Parapraphen 87-92)

B132

Für Gruppen von Versicherungsverträgen, bei denen Änderungen der Annahmen, die sich auf das Finanzrisiko beziehen, wesentliche Auswirkung auf die an die Versicherungsnehmer ausgezahlten Beträge haben:

(a)

zur Bestimmung einer systematischen Aufteilung der Finanzerträge oder -aufwendungen aus den Schätzungen der künftigen Zahlungsströme gibt es zwei Möglichkeiten:

(i)

anhand eines Satzes, mit dem die verbleibenden revidierten erwarteten Finanzerträge oder -aufwendungen der Gruppe der Verträge konstant über deren verbleibende Laufzeit aufgeteilt werden, oder

(ii)

für Verträge, bei denen eine Guthabenverzinsung zur Bestimmung der an die Versicherungsnehmer auszuzahlenden Beträge verwendet wird: anhand einer Aufteilung, die auf den Beträgen basiert, die in der Periode gutgeschrieben werden und die erwartungsgemäß in künftigen Perioden gutgeschrieben werden.

(b)

eine systematische Aufteilung der Finanzerträge oder -aufwendungen aus der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, sofern diese unter Anwendung von Paragraph 81 getrennt von anderen Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken aufgegliedert werden, wird anhand einer Aufteilung ermittelt, die mit derjenigen vereinbar ist, die für die Aufteilung der Finanzerträge oder -aufwendungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen verwendet wird.

(c)

es wird festgelegt, wie Finanzerträge oder -aufwendungen aus der vertraglichen Servicemarge systematisch aufzuteilen sind:

(i)

bei Versicherungsverträgen ohne direkte Überschussbeteiligung: anhand der in Paragraph B72(b) angegebenen Abzinsungssätze und

(ii)

bei Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung: anhand einer Aufteilung, die mit derjenigen vereinbar ist, die für die Aufteilung der Finanzerträge oder -aufwendungen aus künftigen Zahlungsströmen verwendet wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523