IFRS 17 B123A
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Versicherungstechnische Erträge (Paragraphen 83 und 85)
B123A
Sofern ein Unternehmen zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes einer Gruppe von Versicherungsverträgen (siehe Paragraphen 38(c)(ii) und B66A) Vermögenswerte für andere Zahlungsströme als für Abschlusskosten ausbucht, hat es versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen in Höhe des zu diesem Zeitpunkt ausgebuchten Betrags auszuweisen.
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LAAAJ-50523