IFRS 17 B117A

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Risikominderung

B117A

Wenn das Unternehmen die Auswirkungen des finanziellen Risikos durch Einsatz von Derivaten oder von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten nicht-derivativen Finanzinstrumenten mindert, hat es die aus der Anwendung von Paragraph B115 entstehenden versicherungstechnischen Finanzerträge oder -aufwendungen der Periode erfolgswirksam auszuweisen. Wenn das Unternehmen die Auswirkungen des finanziellen Risikos durch Einsatz von gehaltenen Rückversicherungsverträgen mindert, hat es zum Ausweis der aus der Anwendung von Paragraph B115 entstehenden versicherungstechnischen Finanzerträge oder -aufwendungen die gleichen Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden, die es auf gehaltene Rückversicherungsverträge unter Anwendung der Paragraphen 88 und 90 anwendet.

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LAAAJ-50523