Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Bewertung (Paragraphen 29-71)
Änderungen des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung (Paragraph 45)
B113
Änderungen der Erfüllungswerte, die nicht in Abhängigkeit von den Renditen der zugrunde liegende Referenzwerte schwanken (Paragraph B104(b)(ii)), umfassen
andere Erfüllungswertänderungen als die unter (b) angegebenen. Ein Unternehmen hat die Paragraphen B96-B97 anzuwenden, konsistent zu den Versicherungsverträgen ohne direkte Überschussbeteiligung, um zu bestimmen, inwieweit diese Erfüllungswertänderungen sich auf künftige Leistungen beziehen, und hat unter Anwendung von Paragraph 45(c) die vertragliche Servicemarge anzupassen. Alle Anpassungen werden anhand aktueller Abzinsungssätze bewertet.
die Änderung der Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes und finanzieller Risiken, die nicht aus den zugrunde liegenden Referenzwerte entstehen, beispielsweise die Auswirkungen finanzieller Garantien. Diese beziehen sich auf künftige Leistungen, und die vertragliche Servicemarge wird unter Anwendung von Paragraph 45(c) angepasst, es sei denn, Paragraph B115 ist anwendbar.
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LAAAJ-50523