Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.
Bewertung (Paragraphen 29-71)
Änderungen des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung (Paragraph 45)
B108
Wenn das Unternehmen beispielsweise erwartet, einen wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte auszuzahlen, wird es – vorbehaltlich einer Mindestrenditegarantie – Szenarien geben, in denen
die Zahlungsströme, die das Unternehmen erwartungsgemäß an den Versicherungsnehmer zahlen wird, in Abhängigkeit von den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, weil die garantierte Rendite und andere Zahlungsströme, die nicht in Abhängigkeit von den Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, die Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte nicht übersteigen, und
die Zahlungsströme, die das Unternehmen erwartungsgemäß an den Versicherungsnehmer zahlen wird, nicht in Abhängigkeit von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, weil die garantierte Rendite und andere Zahlungsströme, die nicht in Abhängigkeit von den Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, die Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte übersteigen.
Die Beurteilung der Variabilität in Paragraph B101(c) durch ein Unternehmen für dieses Beispiel wird einen wahrscheinlichkeitsgewichteten Mittelwert der Barwerte all dieser Szenarien widerspiegeln.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523