IFRS 17 95
Angaben
95
Das Unternehmen hat seine Angaben so zusammenzufassen oder aufzuschlüsseln, dass nützliche Angaben weder durch eine Vielzahl unwesentlicher Einzelheiten noch durch die Zusammenfassung von Posten mit unterschiedlichen Merkmalen verschleiert werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523