IFRS 17 84
Ansatz und Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung (Paragraphen B120-B136)
Versicherungstechnisches Ergebnis
84
Aus einer Gruppe von ausgestellten Versicherungsverträgen entstehende versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich eingetretener Schäden (ausgenommen Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten), und sonstige entstandene versicherungstechnische Aufwendungen sowie andere in Paragraph 103(b) beschriebene Beträge sind erfolgswirksam auszuweisen.
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LAAAJ-50523