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IFRS 17 84

Ansatz und Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung (Paragraphen B120-B136)

Versicherungstechnisches Ergebnis

84

Aus einer Gruppe von ausgestellten Versicherungsverträgen entstehende versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich eingetretener Schäden (ausgenommen Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten), und sonstige entstandene versicherungstechnische Aufwendungen sowie andere in Paragraph 103(b) beschriebene Beträge sind erfolgswirksam auszuweisen.

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LAAAJ-50523

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