IFRS 17 83

Ansatz und Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung (Paragraphen B120-B136)

Versicherungstechnisches Ergebnis

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Versicherungstechnische Erträge aus den Gruppen von ausgestellten Versicherungsverträgen sind erfolgswirksam auszuweisen. Die versicherungstechnischen Erträge müssen die Erbringung der aus der Gruppe von Versicherungsverträgen entstehenden Leistungen mit einem Betrag darstellen, welcher der Gegenleistung entspricht, auf die das Unternehmen im Gegenzug für diese Leistungen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Die Paragraphen B120-B127 regeln, wie ein Unternehmen die versicherungstechnischen Erträge zu bewerten hat.

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LAAAJ-50523