Anwendungsbereich
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Manche Verträge erfüllen die Definition eines Versicherungsvertrags, doch ihr primärer Zweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen gegen ein festes Entgelt. Ein Unternehmen hat das Wahlrecht, auf solche von ihm selbst ausgestellten Verträge IFRS 15 anstelle von IFRS 17 anzuwenden, vorausgesetzt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Unternehmen kann diese Wahl für jeden Vertrag einzeln treffen, aber die für den jeweiligen Vertrag getroffene Wahl ist unwiderruflich. Diese Voraussetzungen bestehen darin, dass
das Unternehmen dem mit einem einzelnen Kunden verbundenen Risiko bei der Bepreisung des Vertrags mit diesem Kunden nicht Rechnung trägt,
der Vertrag den Kunden durch die Erbringung von Dienstleistungen und nicht durch Barzahlungen an den Kunden entschädigt, und
das durch den Versicherungsvertrag übertragene Versicherungsrisiko in erster Linie aus der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden entsteht, und nicht aus der Ungewissheit in Bezug auf die Kosten dieser Dienstleistungen.
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LAAAJ-50523