Bewertung (Paragraphen B36-B119F)
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Prämienallokationsansatz für gehaltene Rückversicherungsverträge
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Ein Unternehmen kann die in Paragraph 69(a) genannte Bedingung nicht erfüllen, wenn es beim erstmaligen Ansatz der Gruppe von einer signifikanten Variabilität der Erfüllungswerte ausgeht, was die Bewertung des aktivierten zukünftigen Versicherungsschutzes während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Die Variabilität der Erfüllungswerte steigt beispielsweise an im Zusammenhang mit
der Höhe der künftigen Zahlungsströme im Zusammenhang mit in die Verträge eingebetteten Derivaten und
der Länge des Deckungszeitraums der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen.
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LAAAJ-50523