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IFRS 17 62

Bewertung (Paragraphen B36-B119F)

Gehaltene Rückversicherungsverträge

Ansatz

62

Anstatt Paragraph 25 anzuwenden, hat ein Unternehmen eine Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen zum folgenden Zeitpunkt zu erfassen:

(a)

entweder zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen, oder, falls dieser Fall früher eintritt,

(b)

zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen unter Anwendung von Paragraph 25(c) eine Gruppe von belastenden zugrunde liegenden Versicherungsverträgen erfasst, falls das Unternehmen den zugehörigen gehaltenen Rückversicherungsvertrag in der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen hat.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL LAAAJ-50523

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